Diese Woche gab es mal wieder so eine interessante Meldung Homosexuelle Hortleiterin muss Job aufgeben.
Die Caritas nötigt eine Frau zu einem Aufhebungsvertrag (im Allgemeinen nichts besonderes, gibt es ja Zigtausende jedes Jahr), nur in diesem Fall hat dieser kirchliche Verein ein Problem damit, daß eine Frau eine Frau (meine Grammatikprüfung hat auch ein Problem damit) heiraten will.
Kleiner Auszug aus dem Grundgesetz:
” Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.”
und da hätten wir auch noch:
“Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.”
Da steht nirgendwo etwas, daß Ehe oder Familie etwas mit Frau und Mann zu tun hat. Wäre im Bezug auf Kirche ja sowieso unpassend, sind ja alles Kerle und Familien dürfen die ja auch nicht haben.
Zölibat sorgt immerhin dafür, daß die sich nicht vermehren dürfen. Nicht dürfen heißt natürlich nicht, nicht machen.
Mit welchem gottverdammten Recht setzt sich dieser Verein immer wieder über das Grundgesetz hinweg?