Recht und Sonstiges

0001 Senfflasche Diese Woche gab es mal wieder so eine interessante Meldung Homosexuelle Hortleiterin muss Job aufgeben.

Die Caritas nötigt eine Frau zu einem Aufhebungsvertrag (im Allgemeinen nichts besonderes, gibt es ja Zigtausende jedes Jahr), nur in diesem Fall hat dieser kirchliche Verein ein Problem damit, daß eine Frau eine Frau (meine Grammatikprüfung hat auch ein Problem damit) heiraten will.

Kleiner Auszug aus dem Grundgesetz:

” Artikel 6
(1) Ehe und Familie stehen unter dem besonderen Schutze der staatlichen Ordnung.”

und da hätten wir auch noch:

“Artikel 4
(1) Die Freiheit des Glaubens, des Gewissens und die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses sind unverletzlich.”

Da steht nirgendwo etwas, daß Ehe oder Familie etwas mit Frau und Mann zu tun hat. Wäre im Bezug auf Kirche ja sowieso unpassend, sind ja alles Kerle und Familien dürfen die ja auch nicht haben.

Zölibat sorgt immerhin dafür, daß die sich nicht vermehren dürfen. Nicht dürfen heißt natürlich nicht, nicht machen.
Mit welchem gottverdammten Recht setzt sich dieser Verein immer wieder über das Grundgesetz hinweg?

In diesem Fall berufen sie sich auf Artikel vier der “Grundordnung des kirchlichen Dienstes im Rahmen kirchlicher Arbeitsverhältnisse”.

Nur weil die eine grundrechtswidrige Regelung zum Teil ihrer Arbeitsverträge machen, dürfen die das!?

Wenn ich also als Arbeitgeber einen Regelkatalog auf stelle, diesen zum Teil des Arbeitsvertrages mache, ist das dann gültig?

Beispielhafter Regelkatalog:

  1. Jeder Arbeitnehmer muss Mitglied bei Gesichtsbuch werden
  2. Jeder Katholik muss einmal täglich dem Teufel Tribut zollen.
  3. Jeder Moslem muss Mittags ein Bier trinken (Bayerisches Grundrecht).
  4. Kriegsdienstverweigerer werden an Waffen ausgebildet.

Jetzt haben wir ein paar kleine Grundgesetzverstöße zusammen und auch einen Verstoß gegen die guten Sitte, aber was soll’s? Normalmensch darf das nicht – bei den Kreuzanbetern wäre das kein Problem.

Recht ist Recht und muss Recht bleiben, auch wenn es nicht gültig ist, aber es gibt es ja schon ewig.

Das haben wir schon immer so gemacht.

Da war doch vor kurzem der Pfaffe der gegen Frauen und Homosexuelle gewettert hat. Was ist aus dem geworden? Hat der einen Aufhebungsvertrag bekommen? Nein man hat sich von ihm distanziert und ihn nach Nürnberg versetzt. Armes Nürnberg, mein vollstes Mitgefühl sei dir gewiss. Was für eine Seele darf da weiterhin Seelsorge praktizieren? Gleiches Recht für alle – nur für manche halt etwas anders.

Man hätte den Kerl besser raus geschmissen und dafür die Hortleiterin zusammen mit ihrer Zukünftigen nach Nürnberg versetzt, beiden einen Superjob gegeben und gezeigt, das man auch anders kann.

Das wäre eine wunderschönes Thema für Gernot Hassknecht, der könnte da wieder so schön in die Luft gehen, aber recht hätte er trotzdem …

0000 Senf

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